Personenkreis
J.i.m. richtet sich an Kinder, Jugendliche und deren Eltern, bei denen Unterstützungsbedarf z.B. im familiären Bereich, Kindergarten und Schule bestehen.
Eine weitere Zielgruppe sind Jugendliche aus stationären Einrichtungen bzw. Pflegestellen, die einer Nachbetreuung bedürfen. Eltern mit psychischer Beeinträchtigung erhalten kompetente Hilfe in Kooperation mit der “Mobilen Betreuung” des Verbundes.
Arbeitsansätze
Wir arbeiten:
- lebensweltorientiert
- ressourcen- und lösungsorientiert für eine sichere Eltern-Kind-Bindung
- handlungsorientiert
- systemisch
- methodisch vielfältig
- stadtteil- und netzwerkorientiert kompetent für psychisch belastete
Eltern (enge Kooperation mit der „Mobilen Betreuung“ des Verbundes)
Anlaufstelle
Gemäß dem Konzept der Lebensweltorientierung sind die Anlaufstellen in den vertrauten Lebensräumen der
Kinder und Eltern angesiedelt.
Ermöglicht wird dadurch:
- ein neutraler, sicherer Gesprächsraum
- Kommstruktur sowie aufsuchende Arbeit
- räumliche Nähe zu Institutionen
- schnelle Erreichbarkeit in Krisensituationen
Zur Zeit gibt es Anlaufstellen in den folgenden Stadtteilen:
- Moisling
- St. Lorenz Nord
- St. Jürgen
- St. Gertrud
Zielsetzung
Anhand konkreter Ziele (Hilfeplanverfahren) werden Kinder, Jugendliche und deren Eltern in einer eigenverantwortlichen
Lebensführung gestärkt.
Wichtige Aspekte dabei sind:
- Die Stärkung des familiären Systems
- Die Förderung des Familien- und Kindeswohls
- Aufzeigen und Erweitern eigener Fähigkeiten
- Der Umgang mit alltäglichen Anforderungen, Krisen und Konflikten
- Die Erarbeitung einer Struktur im Alltag
- Die Förderung bzw. der Aufbau eines sozialen Netzes innerhalb der
direkten Lebenswelt - Die Entwicklung einer schulischen Lernbereitschaft und/oder
beruflichen Perspektive - Kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten
Aufnahmekriterien
Die Betreuung im Rahmen von J.i.m kommt gemäß SGB VIII in der
Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt zustande.
Die gesetzlichen Grundlagen sind:
- § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft
- § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- SGB IX Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Eltern